Dichtheitsprüfung

Kanaldienstleistungen tragen maßgeblich dazu bei, Abwassersysteme intakt zu halten und somit den einwandfreien Zustand von Sanitäranlagen zu gewährleisten. Beschädigungen sowie Undichtigkeiten von Rohren und Kanälen sorgen langfristig für Ablagerungen und führen zu Rohr- und Kanaldefekten. Um dem vorzubeugen, haben sich Dichtheitsprüfungen bewährt. Bei diesem Prüfverfahren werden Kanäle und Rohre auf Undichtigkeiten geprüft, damit das Abwasser nicht in den Boden entweicht.

Was ist eine Dichtheitsprüfung?

Bei der Dichtigkeitsprüfung werden Rohre und Kanäle auf ihre Dichtheit hin untersucht. Dabei ist es wichtig zu prüfen, ob Abwasser in den Boden gelangt und das Grundwasser verunreinigt. Bei dem Prüfverfahren wird kontrolliert, ob vorangegangene Maßnahmen wie eine Kanalsanierung erfolgreich waren und die Kanäle intakt sind. Auch präventive Messungen haben sich bewährt, um Folgeschäden zu minimieren und bei Undichtigkeiten schnell die nötigen Arbeiten einzuleiten. Für die Prüfung gibt es verschiedenen Verfahren wie zum Beispiel die Luft- und Wasserdruckprobe.

Unsere Dienstleistungen

  • Dichtheitsprüfung mit Luft- und Wasserdruckprobe
  • Schachtprüfungen
  • Hausanschlussprüfungen
  • Optische Dichtheitsprüfung nach DIN 1986 Teil 30
  • Erstellung Nachweis über Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung mit der Luft- und Wasserdruckprobe

Bei der Dichtheitsprüfung mittels Luft- und Wasserdruckprobe wird der Kanal mit Wasser oder Luft befüllt und unter Druck gesetzt. Gibt es ein Leck in der Leitung und es gelangt Wasser oder Luft durch Löcher nach außen, ist dies am Druckabfall sichtbar. Der Druckabfall wird gemessen und anschließend protokolliert, damit weitere Maßnahmen eingeleitet werden können. Besonders in Wasserschutzgebieten ist es wichtig, die Dichtheit zu prüfen und die Undichtigkeiten schnell ausfindig zu machen.

Pflicht zur Dichtheitsprüfung

Laut Wasserhaushaltsgesetz ist die Dichtheitsprüfung zum Schutz des Grundwassers von der Bundesregierung zur Pflicht für alle Grundstückseigentümer erklärt worden. Als Eigentümer:in oder Betreiber:in von Abwasseranlagen sind Sie nach EU-Richtlinie 91/271/EWG und DIN 1986-30 gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig den Zustand der Kanalsysteme zu prüfen. Auf diese Weise kann das Grundwasser geschützt werden. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschrift kommt den jeweiligen Städten und Kommunen zu.

Ob Sie Ihre privaten Hausleitungen prüfen müssen, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem Sie wohnen. In einigen Bundesländern entfällt die Pflicht der Dichtheitsprüfung, in anderen Ländern muss die Erstprüfung innerhalb von zehn Jahren erfolgen. Wichtig dabei ist, dass sich die EU-Richtlinie 91/271/EWG nicht auf private Abwasserleitungen bezieht, sondern auf kommunale. Die DIN 1986-30 empfiehlt eine Prüfung der Leitungen nach 20 Jahren.

Dichtheitsprüfung mit Nehlsen

Neben Kanalsanierungsarbeiten und -inspektionen bietet Ihnen Nehlsen auch Dichtigkeitsprüfungen an. Wir unterhalten als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EfbV) ein nach ISO 9001/14001 ausgerichtetes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem. Dabei ist die Inspektion für Sie jederzeit einsehbar. So gewinnen Sie einen Überblick über den aktuellen Status Ihrer Kanalsysteme und können beurteilen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. 
Wenn nach der Prüfung Mängel an den Leitungen sichtbar werden, beraten wir Sie gerne bezüglich der weiteren Vorgehensweise. Kontaktieren Sie uns noch heute und wir unterstützen Ihre Pläne mit einer ausführlichen und individuellen Beratung! Nutzen Sie dafür das Anfrageformular oder suchen Sie einen Nehlsen-Standort mit Kanaldienstleistungen in Ihrer Nähe! 

 

 

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