Mineralfaserabfälle fallen in Gewerbe- und Industrieunternehmen an. Vor allem dort, wo Wärme- und Schalldämmungsarbeiten stattfinden.
Mineralfaserabfälle sind laut dem Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV) als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft.
Künstliche Mineralfasern müssen grundsätzlich separat erfasst werden. Sie dürfen nach der Gewerbeabfallverordnung nicht mit sonstigen Bau- und Abbruchabfällen oder sonstigen gewerblichen Abfällen gemeinsam erfasst werden. Künstliche Mineralfasern dürfen nur in einer hierfür zugelassenen Anlage entsorgt werden. Dabei ist die Deponierung als Entsorgungsverfahren für künstliche Mineralfasern ungeeignet; wegen der mechanischen Eigenschaften sind sie auch nur auf bestimmten Deponien zugelassen.
Um Mineralfaserabfälle zu entsorgen stellen wir Ihnen gerne einen passenden Sammelbehälter zur Verfügung. Nach Bestellung bei uns, erhalten Sie zu Ihrem Wunschtermin den bestellten Behälter für die Mineralfaserentsorgung. Danach können Sie mit der Sammlung von Mineralfaserabfälle beginnen.
Mit Nehlsen wählen Sie den richtigen Entsorgungspartner. Wir sind nach EfbV zertifiziert und verfügen mit der DIN ISO 9001 und 14001 über eingeführte Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme. Qualität, Umwelt, Entsorgungsverantwortung: Mit Nehlsen gehen Sie auf Nummer sicher - auch bei Mineralfaserabfällen.
Bauabfälle, Grünschnitt, Abbruchmaterial, Sperrmüll oder alle anderen Abfälle: In unserem Containershop finden Sie den passenden Behälter.