Wechsel des Recycling- und Entsorgungsunternehmens für die Gelbe Tonne im Landkreis Zwickau zum 1. Januar 2022

Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamtes Zwickau und der Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG

Nach dem Verpackungsgesetz sind in Deutschland die sogenannten Dualen Systeme als Systembetreiber für die Entsorgung des Verpackungsabfalls zuständig. In europaweiten Ausschreibungsverfahren vergeben sie Sammlungsaufträge an die operativen Recyclingsunternehmen für die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne. In der Regel werden diese Leistungen alle drei Jahre neu vergeben. 

Für das Gebiet des Landkreises Zwickau wurde zum 1. Januar 2022 die Firma Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Niederau bei Meißen als neues beauftragtes Unternehmen benannt. Nehlsen wird pro Jahr 16 500 Tonnen Leichtverpackungen von rund 313 000 Einwohnerinnen und Einwohnern erfassen.
Ihren Betriebssitz im Landkreis Zwickau wird Nehlsen in der Planitzer Straße 2 in 08056 Zwickau haben und dort insgesamt zwölf Abfallsammelfahrzeuge stationieren.

Für die Nutzerinnen und Nutzer der Gelben Tonnen ergeben sich hieraus keine Veränderungen:
Die bisher bekannten Entleerungstermine und der Turnus der Entsorgung bleiben ab dem 1. Januar 2022 unverändert. Die vorhandenen Gelben Tonnen können weiterverwendet werden.

Für Fragen steht die Info-Hotline der Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG ab Januar 2022 unter Telefon 0800 0785600 zur Verfügung.
Weitere Informationen sind unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-aktuell zu finden.

Hintergrund:

Die Sammlung von Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundverpackungen und deren Verwertung durch ein Unternehmen wird nicht über Abfallgebühren finanziert. Vielmehr werden diese Kosten auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher beim Einkauf von Produkten umgelegt. Verpackungen, die von Herstellern von Produkten in Umlauf gebracht werden, müssen von diesen lizenziert werden. Mit eben diesen Lizenzgeldern werden die Sammelsysteme für die Gelbe Tonne finanziert.

Die Verantwortung für die Organisation der Sammlung liegt damit nicht bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, d. h. nicht in der Zuständigkeit des Landkreises Zwickau.
Die dualen Systeme in Deutschland organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Grundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das Verpackungsgesetz. Oftmals wird die Umsetzung vor Ort an regionale Entsorger vergeben und durch die Systeme selbst überwacht. Im Landkreis Zwickau erfolgt die Organisation durch das Unternehmen Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH. Die Eckpunkte des Sammelsystems wurden im Rahmen einer Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Systembetreibern festgelegt.

Die in Deutschland übliche Abfalltrennung hat zum Ziel, dass möglichst viele Materialien recycelt werden können. Es funktioniert aber nur dann, wenn Verpackungen nach Materialart getrennt entsorgt werden, damit sie anschließend verwertet werden können.

Restabfall, der falsch in die Gelbe Tonne, die Papiertonne oder die Glassammlung gelangt, erschwert den Sortierprozess erheblich und kann das Recycling der Verpackungen sogar unmöglich machen. Daher fängt Recycling schon Zuhause mit der richtigen Mülltrennung an. Zu den Leichtverpackungen, welche in die Gelbe Tonne gehören, zählen alle restentleerten Verpackungen, wie z. B. Dosen aus Kunststoff und Weißblech, Milchkartons, Spraydosen usw. 

Weitere Trennhinweise sind unter www.muelltrennung-wirkt.de sowie unter www.landkreis-zwickau.de/abfalltrennung zu finden.
 

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