Entsorgungskonzepte

In jedem Unternehmen fallen täglich Abfälle an. Zwar können diese sich in Menge und Art unterscheiden – um ihre fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung muss sich aber jeder Betrieb kümmern. Um Abfälle zu vermeiden, ressourcenschonend zu verwerten und die Umwelt zu schützen, gibt es in Deutschland und der EU einige abfallrechtliche Gesetze und Vorschriften. Damit diese eingehalten werden und das Abfallmanagement so effizient und kostengünstig wie möglich gelingt, ist ein professionelles Entsorgungskonzept empfehlenswert. 

Nehlsen bietet als Entsorgungsfachbetrieb in allen Bereichen rund um Recycling, Entsorgung und Reinigung umfassende Dienstleistungen. Unsere Nehlsen Expertinnen und Experten kennen alle abfallrechtlichen Vorschriften und Gesetze genau und unterstützen Sie bei der Erstellung eines effektiven Entsorgungskonzeptes, das individuell auf Ihre Abfälle, Begebenheiten und Prozesse zugeschnitten ist. Lassen Sie sich von uns speziell für Ihre Branche zu den verschiedenen Entsorgungslösungen und der Optimierung Ihres Abfallmanagements beraten.

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Was ist ein 
Entsorgungskonzept?

Ein Entsorgungskonzept stellt die fachgerechte und möglichst zeit- und kosteneffiziente Abfallentsorgung in einem Unternehmen auf Grundlage aktueller abfallrechtlicher Bestimmungen sicher. Insbesondere bei Stoffen, die für Umwelt und Menschen eine Gefahr darstellen, aber auch bei jeglichen anderen Abfallarten müssen passende Entsorgungswege identifiziert und Entsorgungsfachbetriebe mit der Verwertung und Entsorgung beauftragt werden. 

Bei der Erstellung eines Entsorgungskonzeptes gehen unsere Nehlsen Expertinnen und Experten systematisch vor. Auf Grundlage Ihrer betriebseigenen Daten wird zunächst der Ist-Zustand analysiert: 

  • Welche Abfallarten fallen an?
  • Welche Mengen werden an welchem Standort pro Jahr erzeugt?
  • Wie oft und zu welchem Zeitpunkt findet die Abfallentsorgung statt?
  • Welche Entsorgungswege stehen für die Abfallarten zur Verfügung?

Bei der Auswahl passender Entsorgungswege geht es darum, möglichst nachhaltig zu wirtschaften und Abfälle – sofern möglich – gänzlich zu reduzieren oder der Verwertung und dem Recycling zuzuführen. Auch die Zerlegung von Abfall zur Verwertung gewisser Teilstoffe ist möglich. 

Vorteile eines Entsorgungskonzeptes:

Ein durchdachtes und von Experten erstelltes Entsorgungskonzept bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Ungefähre Abfallmengen können geschätzt werden
  • Aufwände für die Entsorgung können in etwa vorausgesagt werden
  • Passende Entsorgungswege und -methoden werden identifiziert
  • Abfallmengen können nach Möglichkeit reduziert werden
  • Materialien können bestmöglich verwertet werden
  • Gesetzliche Vorschriften werden eingehalten

Professionelles Abfallmanagement auf Basis des Entsorgungskonzeptes bezieht alle Ebenen und Standorte eines Unternehmens mit ein. So kann beispielsweise bereits im Einkauf bei der Auswahl der einzukaufenden Waren und Materialien darauf hingearbeitet werden, anfallende Abfälle zu minimieren.

Abfallrecht und Abfallgesetze

Ein Entsorgungskonzept und fachmännische Beratung sind wichtig, da bei der Entsorgung von Abfällen gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen. Kaum eine Branche ist so dynamisch und muss immer wieder auf Veränderungen der Gesetzeslage und Richtlinien reagieren wie die Recyclingbranche. Unternehmen, die Abfälle produzieren, sind daher auf qualifizierte Beratung angewiesen, um die jeweils aktuellen Vorgaben zu erfüllen.

In Deutschland sind vor allem die folgenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten:

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das zentrale Abfallgesetz in Deutschland und zielt darauf ab, die Verschwendung von Ressourcen zu minimieren und die Umwelt durch nachhaltiges Abfallmanagement zu schützen. Für Abfälle soll daher die Rangfolge Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und schlussendlich Beseitigung gelten. Für Unternehmen gelten unter anderem Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Pflicht zur Sammlung und Trennung der anfallenden Abfälle.

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung aus dem Jahr 2017 nimmt gewerbliche Abfallerzeuger wie Gewerbetreibende, Industrieunternehmen und Verwaltungen in die Pflicht, ihre Abfälle soweit möglich getrennt zu sammeln und dem Recycling oder der Verwertung zuzuführen. Dies gilt für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie für Bau- und Abbruchabfälle nach baulichen Abbruchmaßnahmen. Können gewerbliche Siedlungsabfälle nicht getrennt werden, ist eine Vorbehandlung des Abfallgemisches Pflicht – ausgenommen sind Abfallerzeuger, die mindestens 90 % ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle getrennt sammeln. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihrer Getrenntsammlungsquote und beraten Sie zu den für Sie geltenden Pflichten. Zudem müssen Abfallerzeuger gemäß Gewerbeabfallverordnung ein Entsorgungskonzept vorhalten und dokumentieren sowie dieses auf Nachfrage der zuständigen Behörde vorlegen können. 

In jedem Bundesland kommen zusätzliche abfallrechtliche Vorschriften und Abfallgesetze hinzu, die für Abfallerzeuger regional die Abfallentsorgung regeln und beachtet werden müssen.

Unsere Leistungen für Sie

Unser Beratungsangebot umfasst ein für Sie maßgeschneidertes Abfall- und Recyclingkonzept. Gerne kommen die Spezialistinnen und Spezialisten von Nehlsen in Ihr Unternehmen, um einzelne Produktionsschritte auf ihre abfallwirtschaftliche Effizienz zu analysieren und Vorschläge zur Verbesserung zu erarbeiten. 

Wir kennen uns mit jeder Branche sowie den dort anfallenden Abfallarten aus und erstellen Entsorgungskonzepte für Handwerksbetriebe, Industriebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Handel, Schifffahrt, Kommunen und mehr.

Durch eine Optimierung Ihrer Wertschöpfungskette profitieren Sie in vielerlei Hinsicht: Durch die Reduzierung von Abfällen können u. a. Kosten und Zeit eingespart werden, sodass Sie sich voll auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

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