Gefährliche Abfälle umfassen Abfälle und Reststoffe mit gefährlichen Eigenschaften. Gefährliche Abfälle kommen sowohl in Privathaushalten als auch in Industrie und Gewerbebetrieben vor.
Unabhängig von Art, Herkunft und Menge der Abfälle gibt es diverse rechtliche Bestimmungen, welche den gefährlichen Eigenschaften Rechnung trägt.
Je nach Verunreinigung können chemische und physikalische Verfahren genutzt werden, um die Schadstoffe aus dem Abfall zu lösen. Nach Herauslösung gehen gesammelte Schadstoffe zurück in den Stoffkreislauf. Auch das verbleibende Material wird dort, wo es möglich ist, dem Wertstoffkreislauf erneut zugeführt. Materialien, die dem Stoffkreislauf nicht mehr zugeführt werden können, gehen nach Herauslösung gefährlicher Stoffe auf Deponien oder Sonderdeponien.
Für gefährliche Abfälle bieten wir Ihnen diverse Entsorgungswege und Lösungen. Nach Bereitsstellung eines passenden Sammelbehälters können Sie mit der Sammlung beginnen. Zur Ermittlung ist möglicherweise auch eine Laboranalyse notwendig bzw. eine Sichtung durch den Gefahrgutbeauftragten.
Ist der Spezialbehälter voll, holen wir gesammelte Abfälle nach gültigen Vorgaben für Gefahrguttransporte ab. Die gesammelten Stoffe werden unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen aufbereitet und recycelt dem Stoffkreislauf erneut zugeführt bzw. abgelagert.
Mit Nehlsen wählen Sie den richtigen Entsorgungspartner. Wir sind nach EfbV zertifiziert und verfügen mit der DIN ISO 9001 und 14001 über eingeführte Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme. Qualität, Umwelt, Entsorgungsverantwortung: Mit Nehlsen gehen Sie auf Nummer sicher - auch bei Verpackungen mit gefährlichen Restanhaftungen.
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