Restmüll entsorgen

Rest- und Hausmüll fallen vor allem in privaten Haushalten an, aber auch in Gewerbebetrieben können nicht verwertbare, hausmüllähnliche Abfälle anfallen. Diese sind dann dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Beseitigung anzudienen.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die Grundpflichten zur Abfallbeseitigung aufgeführt. Der Erzeuger von Rest- und Hausmüll ist verpflichtet, diese nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung zu beseitigen. Die Abfälle sind für die Beseitigung getrennt zu halten.

Für die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (die Stadt beziehungsweise die Kommune oder der Landkreis) verantwortlich.

Zu Rest- und Hausmüll gehören u.a.:

  • Asche
  • Teppichbodenreste
  • Kerzen
  • Katzenstreu
  • Glühbirnen
  • Windeln
  • Porzellan
  • Zigaretten
  • Stoffreste

Bei der Sammlung von Rest- und Hausmüll sind ausgeschlossen:

  • Gefährliche Abfälle
  • Leuchtstoffröhren
  • Säuren
  • Batterien

Rest- und Hausmüll entsorgen: so geht es richtig

Um Rest- und Hausmüll zu entsorgen, stellen wir Ihnen gerne einen passenden Container zur Sammlung zur Verfügung. Nach Bestellung bei uns, erhalten Sie zu Ihrem Wunschtermin den bestellten Container für die Rest- und Hausmüllentsorgung. Danach können Sie mit der Sammlung von Rest- und Hausmüll beginnen.

Wenn der Container voll ist, holen wir den Rest- und Hausmüll ab. Der gesammelte Müll wird von uns aufbereitet und recycelt, sprich dem Stoffkreislauf erneut zugeführt. So trägt Ihre Sammlung von Rest- und Hausmüll zur Schonung natürlicher Ressourcen bei.

 

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Bauabfälle, Grünschnitt, Abbruchmaterial, Sperrmüll oder alle anderen Abfälle: In unserem Containershop finden Sie den passenden Behälter.

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