Mehr Recycling in der Bundesrepublik

Gewerbetreibende sind ab August zur Getrenntsammlung ihrer gewerblichen Abfälle verpflichtet - Nehlsen unterstützt Betriebe bei der Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung

Bremen, 28. Juni 2017. Mit Inkrafttreten der neuen Gewerbeabfallverordnung sind Gewerbe- und Industriebetriebe wie auch öffentliche oder private Einrichtungen ab dem 1. August 2017 verpflichtet, ihre Siedlungs- sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle vor Ort getrennt zu sammeln. Laut Umweltbundesamt fallen jedes Jahr rund sechs Millionen Tonnen gewerbliche Abfälle in Deutschland an. Der Großteil davon wurde bislang thermisch verwertet. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen der neuen Verordnung zufolge nun mehr Wertstoffe einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. „Die Bundesregierung setzt mit der Gewerbeabfallverordnung unter anderem die Vorgaben der EU um und möchte langfristig den Umwelt- und Ressourcenschutz verbessern sowie deutlich mehr Abfälle in den Wirtschaftskreislauf zurückbringen“, erläutert Lutz Siewek, Geschäftsführer des Entsorgungsunternehmens Nehlsen GmbH & Co.KG, die Hintergründe. Das Unternehmen ist auf die Neuregelungen vorbereitet und unterstützt seine Kunden bei der Umsetzung der neuen Verordnung. Gewerbliche Abfallerzeuger müssen nach der neuen Verordnung mindestens Papier, Kunststoffe, Holz, Metall, Textilien, Glas und Bioabfälle voneinander getrennt halten. Auch im Bereich der Baustellenabfälle kommen umfangreiche Getrenntsammlungspflichten auf die Abfallerzeuger zu: Die Betriebe müssen auf Baustellen künftig bis zu zehn verschiedene Stoffe sortieren.
 

Dokumentationspflichtige Sonderregelungen

Ausnahmen sind nur für jene Gewerbebetriebe zulässig, bei denen die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, beispielsweise bei Platzmangel oder bei öffentlich zugänglichen Abfallbehältern. Um Bußgelder zu vermeiden, müssen diese Sonderfälle von den Erzeugern begründet und lückenlos für die Behörden dokumentiert werden. Unvermeidliche Abfallgemische werden von zertifizierten Entsorgungsunternehmen wie Nehlsen in entsprechenden Anlagen vorbehandelt und aufbereitet.

 

Unterstützung bei der Umsetzung

Das Bremer Entsorgungsunternehmen stellt sich auf die Anfragen der Gewerbekunden ein: „Die Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung ist für Unternehmen mit einem organisatorischen und bürokratischen Aufwand verbunden. Dafür sind gegebenenfalls neue Konzepte erforderlich“, beschreibt Kathrin Witte, Hauptbereichsleitung Vertrieb bei Nehlsen die Situation der Betriebe. Nehlsen unterstützt die Gewerbetreibenden dabei, ihre Abfallentsorgung bis zum Stichtag an die neue Verordnung anzupassen. „Wir beraten in allen Fragen, arbeiten mit Sachverständigen zusammen und organisieren unter anderem das Behältermanagement“, ergänzt Witte.
 

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