Einführung der LKW-Maut auf allen Bundesstraßen verursacht höhere Transportkosten.

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die LKW-Maut auf allen Bundesstraßen.

Bisher besteht die Mautpflicht für LKW in Deutschland auf den Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen. Zum 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf mehr als 50.000 Kilometer der Bundesfernstraßen eingeführt. Damit vergrößert sich das mautpflichtige Streckennetz um das Zweieinhalbfache.

Für uns als Entsorgungsunternehmen führt diese Neuregelung zu einer erheblichen Kostenerhöhung sowohl in den Bereichen der Sammlung und des primären Transports der Abfälle als auch für die nachgelagerten Transporte der Abfälle zu den Endanlagen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir ab dem 1.Juli 2018 einen Teil dieser Mehrkosten weiterberechnen.
Quelle: Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), juris GmbH

 

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