Nehlsen bietet Lösungen zum elektronischen Abfallnachweis (eANV)

Lösungen für die elektronische Nachweisverordnung bereits ein Jahr vor Umstellung. Testkundenbetrieb ab Sommer.

Ab April 2010 ist die neue Form der Nachweisverordnung (NachwV) gültig, eine Ergänzung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Neu ist dann, das Begleitscheine und Entsorgungsnachweise nur noch elektronisch signiert, weitergegeben und archiviert werden. Ein innovativer Schritt des Gesetzgebers, auf den sich Erzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle allerdings gut vorbereiten müssen. Alle notwendigen Dokumente werden künftig am PC via Internet erstellt, durch ein Kartenlesegerät elektronisch unterschrieben (die digitale Signatur) und elektronisch an die neue "Zentrale Koordinierugnsstelle (ZKS)" übergeben. Zudem müssen die Dokumente revisionssicher archiviert werden. Diese neuen Prozesse fordern von allen Beteiligten Wissensaufbau und technische Lösungen.

Bei Nehlsen sind die Speziallisten für gefährliche Abfälle bereits heute mit den neuen Prozessen und Anforderungen vertraut. Bereits ein Jahr vor der bundesweiten Umstellung bietet das Unternehmen innovative Lösungen für alle Unternehmen an, die Begleitscheine und Entsorgugnsnachweise für gefährliche Abfälle erstellen und bearbeiten müssen. Nehlsen bietet drei Softwarelösungen und umfassende Beratungsdienstleistungen zum Thema eANV. Interessierte Unternehmen können bereits vor Umstellung im April 2010 als Testkunden erste Erfahrungen mit den neuen Prozessen machen. Mehr Informationen bietet Nehlsen unter <link http: www.nehlsen.com>www.nehlsen.com.

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