eANV – Die Zeit wird knapp

Es ist wie beim Stichtag am 1. Juli 2005, der Umsetzung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall. Ab diesem Datum durften keine Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden, die nicht vorher behandelt wurden. Trotz 12jähriger Übergangszeit waren viele Abfallentsorger nicht vorbereitet.  Sie vergaßen einfach diesen Termin oder gingen davon aus, dass der Termin noch kippt. Da lagen sie falsch und sie mussten durch diese Nachlässigkeit tief in die Tasche greifen, weil Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen – wenn überhaupt - nur für überhöhte Preise zu bekommen waren.

Ähnlich kann es ab April 2010 aussehen. Dann ist die neue Form der elektronischen Nachweisverordnung (eANV) gültig, eine Ergänzung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Neu ist dann, das Begleitscheine und Entsorgungsnachweise nur noch elektronisch signiert, weitergegeben und archiviert werden. Ein innovativer Schritt des Gesetzgebers, auf den sich Erzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle allerdings gut vorbereiten müssen. Und da wird jetzt vor allem die Zeit knapp, denn je nach Abfallaufkommen und Mitarbeiterstamm dauern  die Vorbereitungszeiten mehrere Monate.

Nehlsen ist mit den neuen Prozessen und Anforderungen vertraut und bietet innovative Lösungen für alle Unternehmen an, die Begleitscheine und Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle erstellen und bearbeiten  müssen.

Bei den Kosten ist Nehlsen unschlagbar günstig. Kunden (siehe auch Anhang „Interview“) und Neukunden zahlen für das eANV-Portal nichts. Unter <link http: www.nehlsen.com>www.nehlsen.com finden sich weitere Infos zu diesem Thema, wie z. B. Hintergründe, gesetzliche Grundlagen und Zeitpläne.

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