Monopolkommission gegen Rekommunalisierungstrend

Gutachter setzen auf mehr Wettbewerb zugunsten des Bürgers – auch bei Abfallentsorgung

Bremen, 24.07.2014 – In dem jüngst der Bundesregierung übergebenen 20. Hauptgutachten der Monopolkommission spricht sich das Gremium gegen den aktuellen Rekommunalisierungstrend in Deutschland aus. In ihren Analysen kritisiert die Kommission die übermäßige kommunale Wirtschaftstätigkeit, sieht keine Notwendigkeit für zunehmende Rekommunalisierung und setzt klar auf wirtschaftlichen Wettbewerb im Sinne der Verbraucher. Die Nehlsen GmbH & Co. KG, seit 1998 verantwortlich für die Entsorgung des Hausmülls in Bremen, sieht in dem Gutachten ihre Positionen bestärkt, die Abfallentsorgung in der Hansestadt auch künftig durch eine Ausschreibung an ein privates Unternehmen zu vergeben.

Nehlsen-Geschäftsführer Hans-Dieter Wilcken: „Die von der Bundesregierung beauftragte Monopolkommission kommt zu einem sehr klaren Ergebnis und gibt damit auch ein deutliches Signal an die Politik – auf Bundes- und Landesebene. Die Kommission betont das ‚gravierende Problem der produktiven Ineffizienz staatlicher Monopolunternehmen’. Auch die vermeintlichen Staatseinnahmen aus kommunalen Unternehmungen deckt die Kommission als irreführend auf. Hinzu kommt, dass zahlreiche privatwirtschaftliche Entsorger bereits seit Jahren zeigen, dass eine sehr hohe Qualität der Entsorgung – gerade unter ökologischen Gesichtspunkten – sichergestellt werden kann. Darum setzen wir im Hinblick auf die 2018 auslaufenden Verträge für die bremische Abfallentsorgung auf eine Ausschreibung, die entsprechende Vergütungs- und Qualitätskriterien vorgibt.“

Kommunalpolitische Ziele führen zu Ineffizienz und Interessenkonflikten

Einfluss auf die Geschäftstätigkeit im Sinne kommunalpolitischer Ziele, wie etwa die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Generierung von Einnahmen sind meist die Hauptargumente für kommunale Wirtschaftstätigkeiten. Darin sieht das Gutachten neben rechtlichen Problemen vor allem Probleme der Effizienz, der Kontrolle und Transparenz. So heißt es im Gutachten: „Die Verfolgung kommunalpolitischer Ziele durch die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen führt im Ergebnis zu einer ineffizienten Nutzung von Ressourcen. Diese könnten an anderer Stelle besser eingesetzt werden. Aufgrund dieser Effizienzverluste ist es prinzipiell günstiger für die regionale Entwicklung, wenn sich die öffentliche Hand auf die Förderung von Unternehmen und nicht zuletzt deren Entstehung im privaten Sektor konzentrieren würde.“ Darüber hinaus ist laut Kommission die Doppelfunktion von Kommunen als Marktteilnehmer und zugleich zuständiger Abfallbehörde grundsätzlich problematisch. Wirtschaftliche Interessen eines kommunalen Betriebes und die Kontrollfunktion der kommunalen Behörden führen zu Interessenkonflikten.

Gute Rahmenbedingungen für Wettbewerb bei der Hausmüllentsorgung

Im Hinblick auf die erfolgreich durch private Unternehmen erbrachte Abfallentsorgung sieht die Kommission keine mangelnde Qualität in diesen Regionen. Hier läge laut dem Gremium sogar ein Vorteil darin, dass die Einhaltung ökologischer Standards durch die Kommunen besseren kontrolliert werden kann. Zudem sehen die Gutachter „kommunale Unternehmen heute nur selten in der Lage zeitgemäße Recycling-Betriebe neu aufzubauen“. Kurzum sieht das Gutachten im Entsorgungsbereich „sehr geeignete Rahmenbedingungen, um Qualitätskriterien transparent und überprüfbar vertraglich festzuschreiben“. Weiter heißt es im Gutachten: „Im Gegenzug lassen sich keine überzeugenden Gründe für die Erforderlichkeit einer Aufgabenwahrnehmung durch kommunale Unternehmen feststellen.“

 

Die Monopolkommission

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Hauptgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung im Zweijahresrhythmus würdigt. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn.

 

Das vollständige 20. Hauptgutachten der Monopolkommission finden Sie unter:

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