eANV – die letzte Frist für Abfallentsorger und -beförderer läuft ab

Zettelwirtschaft hat 1.2.2011 definitiv ausgedient

Ab Februar 2011 ist die neue Form der elektronischen Nachweisverordnung (eANV) auch für Abfallentsorger und -beförderer gültig, eine Ergänzung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Begleitscheine und Entsorgungsnachweise dürfen nur noch elektronisch signiert weitergegeben und archiviert werden.

Ein innovativer Schritt des Gesetzgebers, auf den sich Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle allerdings gut vorbereiten müssen. Es wird Hardware (z. B. Kartenleser und Signaturkarte) und Software benötigt. Und da wird jetzt vor allem die Zeit knapp, denn je nach Abfallaufkommen und Mitarbeiterstamm dauern die Vorbereitungszeiten mehrere Monate. 

Nehlsen ist mit den neuen Prozessen und Anforderungen vertraut und bietet innovative sowie individuelle Lösungen für alle Unternehmen an, die Begleitscheine und Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle erstellen und bearbeiten müssen. Bei den Kosten ist Nehlsen unschlagbar günstig. Kunden und Neukunden zahlen z. B. für das eANV-Portal nichts.

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