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Schritt für Schritt zum eANV

Was bedeutet eANV für Sie?

Was benötigt Ihr Unternehmen? 

Welche Software ist nötig?

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Die Umsetzung beginnen!

Ab April 2010 dürfen Begleitdokumente bei der Beförderung von Sonderabfällen ausschließlich als elektronische Datensätze erzeugt und ausgetauscht werden. Das neue Recht verlangt eine vollständige Ablösung der alten Papierdokumente, um das papieraufwändige Verfahren zu vereinfachen.


Neu: Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Das neue Verfahren wird als elektronische Abfallnachweisverfahren bezeichnet, kurz: eANV. Die Begleitdokumente der Beförderung von gefährlichen Abfällen müssen auch weiterhin von Erzeugern, Beförderern, Sammlern und Entsorgern unterzeichnet werden.

Da Begleitdokumente in Zukunft auschließlich elektronisch vorliegen, muss die bisherige handschriftliche Unterschrift durch die elektronische Signatur ersetzt werden.

 

Mögliche Wege zur Erstellung von elektronischen Begleitscheinen

Über folgende Wege können Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register elektronisch erstellt werden. Bei allen drei Wegen entstehen Lizenz- oder Transaktionskosten.

  • Über die Nutzung einer von einem Dienstleister zur Verfügung gestellten Weblösung
  • Über die Erweiterung der eigenen Abfallwirtschafts-Software
  • Über die Länder-eANV, ein von der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) zur Verfügung gestelltes Webportal

 

 

Die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS)

Die von den Ländern betriebene Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) ist eingerichtet worden, um den Datenverkehr zu koordinieren. Sie ist keine Behörde, wird aber von den Ländern betrieben. Die ZKS stellt die technische Plattform bereit welcher nötig ist, um bundesweit Daten zwischen allen Beteiligten auszutauschen.

 

Elektronische Signatur

Die erforderliche Rechtssicherheit für die Anforderungen im eANV, bietet einzig die qualifizierte elektronische Signatur. Dazu ist ein PC, ein Chipkartenlesegerät sowie eine persönliche Signaturkarte mit PIN notwendig. Eine persönliche Signaturkarte benötigen alle Personen, die im bisherigen Verfahren eine handschriftliche Unterschrift geleistet haben. Die Karte ist nicht übertragbar.

 

 

Musterablauf: Ein Beispiel

Bei einem neuem Nachweisdokument wird zunächst die Karte in das angeschlossene Kartenlesegerät eingesteckt. In der installierten Software bzw. im Webportal wird ein Nachweisformular aufgerufen und bearbeitet. Für die rechtsverbindliche Signierung wird nun die Karte aktiviert und mit PIN bestätigt. Anschließend kann das Dokument über die Software versendet werden.

Ihr direkter Draht zu uns:

0421 6266-5544

Die Mitarbeiter unserer Hotline beantworten alle Fragen zum Nachweisverfahren.

 

 

 

 

 

 

eANV im Film kennenlernen



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über den eANV-Prozess und die Signaturkarten unseres starken Partners D-Trust.