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Von der ersten Signatur bis zum Behördenpostfach


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elektronischer Abfallnachweis (eANV): Ablauf


Ein gefährlicher Abfall wird entsorgt
Ein Abfallerzeuger meldet dem Entsorger, dass er einen gefährlichen Abfall entsorgen möchte und vereinbart einen Termin. Ist der Entsorgungsnachweis bereits bei den Behörden registriert, signiert der Abfallerzeuger elektronisch den Begleitschein mit Hilfe von Kartenlesegerät und persönlicher Signaturkarte. Der Beförderer übernimmt den Abfall und signiert ebenfalls elektronisch (beide Signaturen müssen spätestens vor der Abfallübernahme beim Entsorger vorliegen). Der Entsorger bestätigt die Abfallannahme nach einer Eingangskontrolle durch die elektronische Signatur. Alle Informationen werden an die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) weitergeleitet.

Die ZKS nimmt den Vorgang an
Die Zentrale Koordinierungsstelle erhält die Informationen des Begleitscheins und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter. Nun liegen allen Beteiligten - Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorger und Behörden -die relevanten Informationen jederzeit abrufbereit vor. Damit ist der Vorgang der elektronischen Signatur abgeschlossen.

Ein neuer Entsorgungsnachweis wird beantragt
Liegt ein Entsorgungsnachweis der Behörde nicht vor, wird die Neuanlage in der Übergangszeit wie bisher über Abfallerzeuger und Entsorger abgewickelt. Ab dem 01.04.2010 werden Entsorgungsnachweise elektronisch über die ZKS beantragt.

Grundlagen und Hintergründe

Die neuen Regeln des elektronischen Nachweisverfahren sollen die abfallrechtliche Überwachung effizienter und umweltschonender zu gestalten. Grundlage ist die Nachweisverordnung (NachwV) und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

Die Novelle der Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten. Sie legt fest, dass spätestens ab dem 01.04.2010 das Nachweisverfahren nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden darf, soweit keine speziell geregelten Ausnahmen zulässig sind (z.B. Übernahmescheine im Bereich der Sammelentsorgung müssen nicht elektronisch geführt werden).


elektronischer Abfallnachweis (eANV): Das wichtigste vorab:

  • Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register werden am PC mit Internetanschluss erstellt.
  • Alle rechtsverbindlichen Dokumente werden durch ein Kartenlesegerät elektronisch unterschrieben (Signatur) und müssen revisionssicher archiviert werden. Revisionssicher bedeutet, Dokumente werden so archiviert, dass sie nachträglich nicht geändert werden können.
  • Der Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden läuft bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS).

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