
Alle Daten auf einen Blick
Nach Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz und der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger von Abfällen verpflichtet ein Register zu führen. Für gefährliche Abfälle muss das Register ab dem 01. April 2010 elektronisch geführt werden.
Unsere Lösungen zum elektronischen Nachweisverfahren beinhalten die automatische Registerführung. Begleitscheine sind jederzeit einsehbar und werden innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten revisionssicher archiviert.
Immer auf dem neusten Stand sein? Unser Team setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Bitte sprechen Sie uns an, Sie erreichen unser Team unter +49-421-6222-5544.
Schritt für Schritt - erfahren Sie alles über das neue eANV.
Seien Sie immer auf dem Laufenden mit dem eANV-Newsletter.
Weitere Fragen? zur Direktanfrage...



