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Alle Daten auf einen Blick

Nach Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz und der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger von Abfällen verpflichtet ein Register zu führen. Für gefährliche Abfälle muss das Register ab dem 01. April 2010 elektronisch geführt werden.

Unsere Lösungen zum elektronischen Nachweisverfahren beinhalten die automatische Registerführung. Begleitscheine sind jederzeit einsehbar und werden innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten revisionssicher archiviert.

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