English

5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) bringt viele Änderungen

Mit der Einführung der Verpackungsverordnung 1991 gilt es, Verpackungen zu recyceln und fest vorgegebene Verwertungsquoten zu erfüllen.  Zu den Verpackungen zählen, neben den klassischen Verkaufsverpackungen, auch die Um-, Transport-, Service- und Mehrwegverpackungen. Dabei nimmt die Sammlung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten einen bedeutenden Schwerpunkt ein. Die Organisation der Sammlung wird von mittlerweile 9 Dualen Systemen sichergestellt. Gleichwohl gab es in der Vergangenheit Probleme mit sogenannten „Trittbrettfahrern“, die ihre Verpackungen in den Umlauf gebracht haben, ohne hierfür das entsprechende Entgelt an eines der Systeme zu entrichten.

Neben der nachhaltigen Sicherung der haushaltnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen soll mit dem Inkrafttreten der 5. Novelle erreicht werden, dass die Inverkehrbringer von Verpackungen ihren finanziellen Beitrag leisten. Deshalb müssen alle Verpackungen bei einem der neun Dualen Systeme angemeldet und ab einer bestimmten Jahresmenge bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer durch eine Vollständigkeitserklärung bekannt gegeben werden. Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung steht Nehlsen als leistungsstarker Partner bereit.

mehr zur 5. Novelle (Website des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

mehr zur Verpackungsverordnung (juris.de)

Zertifizierung

Unsere aktuellen Zertifikate im Downloadcenter.