
Umsetzung der EU-Batterierichtlinie in nationales Recht
Mit dem Batteriegesetz (BattG) setzt die Bundesregierung die EU-Batterierichtlinie in nationales Recht um. Mit der Einführung eines Melderegisters für Batterie- und Akkuhersteller soll verhindert werden, dass Unternehmen sich der Pflicht zur Entsorgung ihrer Produkte entziehen. Die im Batteriegesetz festgelegte Sammelquote für Altbatterien von 35 Prozent bis 2012 wird in Deutschland schon heute erfüllt. So lag die Sammelquote für 2008 bei 42 Prozent, was 14.200 Tonnen erfassten Batterien und Akkus entspricht. Die bisherigen Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben dabei weitgehend unverändert. Zudem sind zukünftig Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium geplant.
Weiterführende Links
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/42938.php
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
http://www.grs-batterien.de/index.php


