
Rechtliche Grundlagen
Wir helfen Ihnen durch den Paragrafen-Dschungel
Speziell im Umwelt- und Abfallrecht ist die Fülle an europäischen und deutschen Gesetzen und Verordnungen kaum zu überblicken. Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind, helfen Ihnen unsere Berater durch den Paragrafen-Dschungel. Hier stellen wir nur eine kleine Auswahl der rechtlichen Grundlagen kurz vor.
KrW-/AbfG
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
Das KrW-/AbfG von 1996 ist quasi das "Grundgesetz" im deutschen Abfallrecht. Es regelt, was Abfälle sind, wie sie zu entsorgen sind, wer dafür zuständig und wie die Abfallentsorgung organisiert ist. Der Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft, um die natürlichen Ressourcen zu schonen und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu sichern. Nach dem KrW-/AbfG sind Abfälle grundsätzlich zu vermeiden. Generell ist eine stoffliche oder energetische Verwertung einer Beseitigung vorzuziehen. Nur Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind zu beseitigen. Nähere Einzelheiten zu Abfällen und ihrer Entsorgung können nach dem Gesetz in Verordnungen geregelt werden.
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AbfAblV
Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen
Die Abfallablagerungsverordnung regelt die Entsorgung von Siedlungs- und siedlungsähnlichen Abfällen auf Deponien. Siedlungsabfälle sind Abfälle, die im Rahmen der kommunalen Abfallbeseitigung entsorgt werden. Dazu zählen: Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll, Sperrmüll, Garten- und Grünabfälle. Diese Verordnung gilt nicht für private Haushalte, sondern für Betreiber und Inhaber von Deponien sowie für Besitzer von Siedlungsabfällen und Besitzer von Anlagen die Siedlungsabfälle behandeln. Zusammen mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) schreibt die Verordnung die Vorbehandlung von Abfällen vor. Seit dem 1. Juni 2005 dürfen unbehandelte Abfälle nicht mehr deponiert werden.
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AltfahrzeugV
Verordnung zur Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
Die Altautoverordnung bestimmt die ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung von Fahrzeugen. Betroffen sind Besitzer, Hersteller, Entsorgungsbetriebe sowie die Besitzer von Anlagen für die Entsorgung. Nach dieser Verordnung ist ein Fahrzeugbesitzer verpflichtet, sein Fahrzeug zu einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem Demontagebetrieb zu bringen. Dort erhält er einen Verwertungsnachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung. Ohne diesen Nachweis entsteht beim Abmelden des Fahrzeugs eine höhere Gebühr. Die Verordnung gibt Auflagen für Hersteller, Anlagenbesitzer und Entsorgungsbetriebe vor.
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AltholzV
Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz
In dieser Verordnung sind die stoffliche und energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Altholz geregelt. In Abhängigkeit von der Belastung muss Altholz seit dem 01. März 2003 in vier Kategorien eingeteilt werden: von Kategorie A I (naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz) bis zur Kategorie A IV (z. B. mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz). Die Beseitigung von Althölzern auf Deponien ist nicht mehr zulässig. Für die stoffliche Verwertung ordnet die Altholzverordnung je nach Kategorie die in Frage kommenden Verwertungsverfahren zu. Die energetische Verwertung hat auf Grundlage des Immissionsschutzgesetzes zu erfolgen.
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GewAbfV
Gewerbeabfallverordnung
Die Verordnung gilt für die Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie für Bau- und Abbruchabfälle. Um eine hochwertige Entsorgung zu sichern, sind die Abfälle vom Erzeuger und Besitzer getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen. Von der Verordnung sind nur Abfälle aus dem gewerblichen Bereich betroffen.
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VerpackV
Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
Das Ziel der Verpackungsverordnung ist es einer weiteren Umweltbelastung durch Verpackungen entgegen zu wirken, indem Verpackungen vermieden werden und eine Wiederverwertung von Verpackungen der Beseitigung vorgezogen wird. Die VerpackV schützt die Mehrwegsysteme und legt den Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen Rücknahmepflichten auf. Die VerpackV ist Grundlage für das z.B. Duale System und den Grünen Punkt.
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Weitere Informationen zu umwelt- und abfallrechtlichen Gesetzen finden Sie unter www.bmu.de.

