
Schritt für Schritt zum eANV
Schon mal vorab: Das elektronische Nachweisverfahren wird Ihre Prozesse bei der Nachweisführung gefährlicher Abfälle ändern. Alle Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen mit der Nachweisführung zu tun haben, müssen Ihre Teilaufgaben ab April 2010 elektronisch erledigen. Die gute Nachricht dabei: Das papierlose Verfahren wird schon kurz nach der Einführung vieles einfacher machen. Und mit unserer Unterstützung wird auch die Einführung problemlos zum Erfolg.
elektronische Nachweisdokumente und digitale Signatur
Wenn Sie bislang als Erzeuger, Beförderer, Sammler oder Entsorger am Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle beteiligt waren, muss auch Ihre Tätigkeit den neuen gesetzlichen Anforderungen ab April 2010 entsprechen.
Das bedeutet: Alles, was Sie im Nachweisverfahren bislang per Papier gemacht haben, wird elektronisch: Das Anlegen von Belegen und Begleitpapieren, der Dokumentenversand und auch die Signatur.
Einbindung Ihrer Mitarbeiter in die elektronischen Prozesse
Ihre Mitarbeiter müssen frühzeitig in neue Prozesse eingebunden werden. Mitarbeiter, die Dokumente erstellen, versenden und archivieren, werden diese Aufgaben künftig in einer von Ihnen gewählten Software erledigen.
Überall dort, wo bislang per Hand unterschrieben wurde, wird künftig mit einer Signaturkarte elektronisch signiert. Sollten zu Ihren Mitarbeitern z.B. Kraftfahrer gehören, die gefährliche Abfälle übernehmen und transportieren, müssen auch diese elektronisch signieren können.
Die richtige Ausrüstung
Die Umstellung auf das elektronische Nachweisverfahren ist mit Anschaffungen verbunden. Dazu gehören neben einer geeigneten Software auch eine oder mehrere Signaturkarten sowie ein Chipkartenlesegerät überall dort, wo elektronisch signiert werden soll.
Was genau Ihr Unternehmen benötigt erfahren Sie im nächsten Schritt.


